In der Hitze des Gesetzes
Ob man als Tierheilpraktiker praktizieren darf, was erlaubt und was verboten ist, welche Ausbildung anerkannt ist, das sind häufige Fragen, die uns gestellt werden.
Grundsätzlich ist das in jedem Kanton anders geregelt und in einigen Kantonen besteht keine genaue Gesetzgebung diesbezüglich. Wir raten Ihnen, sich beim kantonalen Veterinäramt zu erkundigen, bevor Sie sich für eine Ausbildung entscheiden.
Kantonale Veterinärämter
Der BTS bietet, in Zusammenarbeit mit dem Kanton Appenzell, ein Seminar zu diesen Gesetzen an. (BTS-Aktivtäten, Ausbildung-Seminare)
Bei der Ausübung des Berufes hat der Tierheilpraktiker sich auf alle Fälle, in jedem Kanton, an folgende Gesetze zu halten:
Tierschutzgesetz (TschG)
Tierschutzverordnung (TschV)
Heilmittelgesetz (HMG)
Tierseuchengesetz (TSG)
Tierseuchenverordnung (TSV)
Tierarzneimittelverordnung (TAMV)

